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Eignungsabkläurung / Arbeitserprobung
volodymyr hryshchenko / unsplash
Was ist die Eignungsabklärung / Arbeitserprobung?
Die Eignungsabklärung ist eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen der Vergleichbaren Einrichtung nach §51 SGB IX.
Das dreimonatige Konzept der Eignungsabklärung bietet Arbeitserprobungen an und richtet sich an junge Menschen mit erhöhtem Förderbedarf ohne
Berufsabschluss und an Menschen, die nach gesundheitlichen Belastungen/Behinderungen wieder ins Berufsleben zurückkehren möchten.
Die Eignungsabklärung unterstützt dabei, eine passende Ausbildung oder einen neuen Berufsweg zu finden.
Welche Inhalte hat die Maßnahme?
- Vorstellung von fachpraktisch angeleitete Berufsfelder wie z. B. Büro, Farbe, Hauswirtschaft, Holz, Metall und Verkauf
- Bei Einzel- und Gruppenübungen werden individuelle Stärken abgebildet
- Die Eignungsabklärung unterstützt Berufswege und eröffnet neue berufliche Perspektiven
- Alle Ergebnisse werden intensiv und ausführlich besprochen
Welche Ziele gibt es?
- In verschiedenen Übungen wird die persönliche Belastungsgrenze erprobt.
- Die beruflichen Interessen werden besprochen und erkundet
- Die Leistungsfähigkeit wird festgestellt
- Der künftige Berufsweg wird geplant und vorbereitet
Wann und wie?
Unter der Voraussetzung, dass ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt wurde, können die Berufsberater:innen nach einem
Beratungsgespräch die Teilnahme an der Eignungsabklärung in die Wege leiten.
Für den Einstieg in die Maßnahme gibt es keinen festen Termin, ein laufender Einstieg ist jederzeit möglich.
Kontakt
Andrea Zauner
andrea.zauner@abw-bs.de
Tel.: 0531 - 26406-0
Iris Meyer
iris.meyer@abw-bs.de
Tel.: 0531 - 26406-15

