Teilnehmenden Vertretung

Partizipation der Teilnehmenden

Die Mitgestaltung und Einbindung der Teilnehmenden am Lehrprozess und in den Durchführungen der Leistungen gehört für die ABW zum Bildungsauftrag. Die Förderung der Selbstbestimmung, Selbstverantwortung und der Einsatz für andere Teilnehmende im Rahmen einer Interessenvertretung soll Teil der Mitwirkung sein und auch die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung darstellen und transportieren.

Für die Form der Mitwirkungsordnung wurde bewusst die Ausführung in „Leichter Sprache“ gewählt, um allen Teilnehmenden einen gleichberechtigten Zugang zum Wahl- und Mitwirkungsverfahren zu ermöglichen. Die Teilnehmenden-Vertretung wird nach einer anfänglichen Eingewöhnungs- und Kennenlernzeit im Herbst jeden Jahres gewählt und bereits zu Beginn der jeweiligen Maßnahmen, Ausbildungen und Fortbildungen signalisieren, dass die individuellen Bedürfnisse Beachtung und Würdigung finden.